FC Basel: Machtkampf zwischen Burgener und Degen noch immer nicht beigelegt
Den FC Basel hält ein Machtkampf in Atem, der wenig mit Fußball zu tun hat, aber trotzdem an Spannung kaum zu überbieten ist. Präsident Bernhard Burgener und Herausforderer David Degen liefern sich ein packendes Duell um die Kontrolle des Vereins. Letzterer soll nach dem Willen der Fans und vieler Personen im Klub künftig das Sagen haben. Der Amtsinhaber wehrt sich mit allen Mitteln. Ein Gang vor Gericht scheint nur noch schwer vermeidbar zu sein, auch wenn beide Parteien betonen, sich ohne die Justiz einigen zu wollen.
Aktienpakete und Vorkaufsrechte: Erklärung des Machtkampfes
Burgener wollte sein Aktienpaket am FC Basel verkaufen. Ursprünglich hatte er die Idee, diese an einen Investor abzutreten. Dieser hätte ihn im Amt gehalten und zugleich eine Menge Geld überwiesen. Degen war allerdings aufgrund einer älteren Einigung davon überzeugt, ein Vorkaufsrecht auf diese Aktien zu besitzen. Er kündigte öffentlich an, davon Gebrauch zu machen. Bis zum heutigen Tag sagen seine Anwälte, dieser Schritt sei ordnungsgemäß erfolgt.
Burgener wollte allerdings seine Aktien nicht an Degen verkaufen, da dieser seine Ablösung anstrebt. Er steuerte deshalb um, ignorierte das Vorkaufsrecht und veräußerte seine Aktien stattdessen an die Basel Dream & Vision AG. Diese wird von ihm selbst kontrolliert. Aufgrund der Einigung, durch die Degen meint, ein Vorkaufsrecht zu besitzen, glaubt Burgener, dass sein Herausforderer seine Aktien an der Vereinsholding ebenfalls verkaufen muss – und zwar genau wie er an die Basel Dream & Vision AG. Vereinfacht gesagt hat der Präsident den Spieß umgedreht: Statt selbst seine Aktien an Degen zu verkaufen, hat er sich stattdessen dessen Anteile gesichert – wenn auch über einen Strohmann. Der Verwaltungsrat des FCB hat dem Geschäft zugestimmt.
Degen lässt Verkauf blockieren
Wenig überraschend ist Degen über diese Wendung der Ereignisse nicht begeistert. Er hat vor Gericht deshalb eine einstweilige Verfügung erwirkt, die einen Verkauf von Aktien (seine und die von Burgener) an das Unternehmen des Präsidenten verbietet. Der Verwaltungsrat hat in der Folge eine Frist bis zum 11. Mai gesetzt, die Verfügung aufheben zu lassen oder eine sonstige Einigung zu erzielen. Andernfalls werde die Verkaufsgenehmigung zurückgezogen. Was dann passiert ist völlig offen.